AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreuz Containerdienst GmbH (nachstehend genannt Kreuz )

Vertragsgegenstand 1. Der Vertrag über die Containergestellung kommt zustande, wenn der Kunde bei Kreuz einen Container zur Abfallbeseitigung oder Sammlung von Reststoffen bestellt. 2. Der Vertrag betrifft die Bereitstellung eines Containers zur Aufnahme von Abfällen oder Reststoffen, die Miete des Containers durch den Kunden für die vereinbarte Mietzeit und die Abfuhr des befüllten Containers durch Kreuz zur vereinbarten oder von Kreuz bestimmten Abladestelle. 3. Die anzufahrende Abladestelle (Entsorgungsanlage) bestimmt Kreuz, es sei denn, der Kunde bestimmt die anzufahrende Abladestelle. In diesem Fall ist für alle aus der Ausführung dieser Weisung entstehenden Folgerungen ausschließlich der Kunde verantwortlich. Er hat Kreuz insoweit von eventuellen Ansprüchen Dritter auf Verlangen unverzüglich freizustellen. Weisungen, die zu einem Verstoß gegen bestehende Vorschriften führen würden, braucht Kreuz nicht zu befolgen. 4. Kreuz ist berechtigt, soweit nichts anderes vereinbart ist, sich den Inhalt des Containers anzueignen und darüber zu verfügen. 5. Angaben von Kreuz über Größe und Tragfähigkeit des Containers sind nur Näherungswerte. Aus nicht wesentlichen Abweichungen kann der Auftraggeber keine Preisminderung oder sonstige Ansprüche herleiten.

Abwicklung der Aufträge 1. Vereinbarungen über bestimmte Zeiten für die Bereitstellung oder Abholung des Containers sind für Kreuz nur verbindlich, wenn sie von ihm schriftlich bestätigt wurden. Auch in diesem Fall sind Abweichungen von dem zugesagten Zeitpunkt der Bereitstellung bzw. der Abholung als unwesentlich anzusehen und begründen für den Kunden keinerlei Ansprüche gegen Kreuz. 2. Kreuz wird im Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten die Bereitstellung und Abholung des Containers so termingerecht wie möglich durchführen. 3. Für die Abwicklung der Aufträge ist Kreuz jederzeit berechtigt Subunternehmer einzusetzen.

Zufahrten und Aufstellplatz 1. Dem Kunden obliegt es, einen geeigneten Aufstellplatz für den Container bereitzustellen. Er hat auch für die notwendigen Zufahrtswege zum Aufstellplatz zu sorgen. 2. Zufahrt und Aufstellplatz müssen zum Befahren mit dem für die Auftragserfüllung erforderlichen LKW geeignet sein. Nicht befestigte Zufahrtswege und Aufstellplätze sind nur dann geeignet, wenn der Untergrund für das Befahren mit schwerem LKW vorbereitet ist. 3. Für Schäden am Zufahrtsweg und am Aufstellplatz besteht keine Haftung von Kreuz, es sei denn bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 4. Für Schäden am Fahrzeug oder Container infolge ungeeigneter Zufahrten und Aufstellplätze haftet der Kunde.

Sicherung des Containers 1. Kreuz stellt einen mit rot-weißen Warnstreifen entsprechend der Verlautbarung des Bundesverkehrsministers gekennzeichneten Container, wenn die Aufstellung des Containers auf öffentlichen Verkehrsflächen vereinbart ist. Für eine eventuell erforderliche weitergehende Sicherung des Containers, etwa durch Beleuchtung oder Absperrung ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. 2. Wegen Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen erforderliche behördliche Genehmigungen hat der Kunde einzuholen und Kreuz rechtzeitig vorzulegen, es sei denn, Kreuz hat diese Pflicht ausdrücklich übernommen. Entstehende Kosten und Auslagen hat der Kunde zu tragen. 3. Für unterlassene Sicherung des Containers haftet ausschließlich der Kunde. Er hat gegebenenfalls Kreuz von Ansprüchen Dritter freizustellen. Gleiches gilt für das Fehlen der Aufstellgenehmigung nach Nr. 2, es sei denn, Kreuz hat die Besorgung der Genehmigung übernommen. 4. Besorgt Kreuz die Sicherung des Containers gem. Nr. 1 oder die Behördliche Genehmigung gem. Nr. 2, so erhält er hierfür eine angemessene Vergütung.

Beladung des Containers 1. Der Container darf nur bis zur Höhe des Randes und nur im Rahmen des zulässigen Höchstgewichts befüllt werden. Für Kosten und Schäden, die durch Überladung oder unsachgemäße Beladung entstehen, haftet der Kunde. 2. In den Containern dürfen nur die bei Auftragserteilung genannten Abfallarten bzw. Reststoffe eingefüllt werden. Der Kunde ist für die korrekte Deklaration des Wert-/ Abfallstoffes verantwortlich. Sind andere Abfälle befüllt, ändert sich entsprechend der Befüllung auch der Entsorgungsweg und damit der Preis für die Verwertung und Entsorgung des Abfalls. 3. Der Kunde ist für alle Stoffe verantwortlich, die in den Container in der Zeit von der Bereitstellung bis zur Abholung eingefüllt werden, auch wenn dies ohne Wissen des Kunden durch Dritte geschieht. 4. Für Schäden und Kosten, die durch die Nichtbeachtung der Beladevorschriften Kreuz entstehen, haftet der Kunde.

Begleitpapiere/ Elektronisches Nachweisverfahren 1. Der Kunde ist verpflichtet, Kreuz bei Abholung des Containers die vollständig ausgefüllten Beförderungs- und Begleitpapiere gem. Abfall- und Reststoffüberwachungsverordnung (z.B. Entsorgungsnachweis, Begleitschein) sowie gegebenenfalls gem. Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) zu übergeben. 2. Ist der Kunde nicht in der Lage, die in Nummer 1 genannten Papiere Kreuz zu übergeben, so kann dieser entweder die erforderlichen Papiere selbst beschaffen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Für die Beschaffung und Ausfüllung des Entsorgungsnachweises oder des Begleitscheines erhält Kreuz eine angemessene Vergütung.

Schadensersatz 1. Für Schäden am Container, die in der Zeit von der Bereitstellung bis zur Abholung entstehen, haftet der Kunde, auch soweit ihn an der Entstehung des Schadens kein Verschulden trifft oder soweit die Ursache des Schadens nicht festgestellt werden kann. Gleiches gilt für das Abhandenkommen des Containers in diesem Zeitraum. 2. Für Schäden, die an Sachen des Kunden oder an fremden Sachen bei der Zustellung oder Abholung des Containers entstehen, haftet Kreuz, soweit ihm oder seinem Personal Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung entfällt, wenn der Schaden nicht unverzüglich nach Kenntnis durch den Berechtigten bei Kreuz angezeigt wird. 3. Soweit die Haftung von Kreuz durch diese Bedingungen eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für Schadenersatzansprüche gegen das Personal von Kreuz. 4. Schadenersatzansprüche, die im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verträgen entstehen, für die diese Bedingungen gelten, verjähren 6 Monate nach Kenntnis des Schadens durch den Berechtigten, gleichgültig, auf welcher Rechtsgrundlage der Schadenersatzanspruch geltend gemacht wird.

Preise und Entgelte 1. Die vereinbarten Preise umfassen, soweit nicht anderes vereinbart wurde, die Bereitstellung, die Miete, die Abholung und das Verbringen des Containers zum Bestimmungsort. Für vergebliche An- und Abfahrten bei Bereitstellung oder Abholung des Containers oder für Wartezeiten hat der Kunde, soweit er dies zu vertreten hat, eine tarifgemäße oder übliche Entschädigung zu zahlen. 2. Die Mietdauer wird bei Bereitstellung des Containers vereinbart. Mangels einer Vereinbarung kann Kreuz nach 3 Tagen die Rückgabe des Containers verlangen. 3. Wird aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, die vereinbarte Mietzeit oder mangels Vereinbarung die 3-Tage-Frist überschritten, so kann Kreuz für jeden Kalendertag über diese Frist hinaus bis zur Rückgabe des Containers die übliche Vergütung berechnen. 4. Gebühren und Kosten, die an der Abladestelle entstehen (z.B. Deponiegebühren, Sortierkosten oder dergleichen), sind in dem vereinbarten Entgelt nicht enthalten. Sie werden zusätzlich in Rechnung gestellt. 5. Die vereinbarten Preise und Entgelte sind Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.

Fälligkeit der Rechnung 1. Rechnungen von Kreuz sind sofort nach Abzug zu zahlen. 2. Bei Verzug des Kunden mit der Bezahlung der Rechnung ist Kreuz berechtigt, Verzugszinsen von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. 3. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht gegen fällige Forderungen von Kreuz steht dem Kunden nur zu, soweit es sich um unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen handelt. 4. Kreuz kann vom Kunden Vorschüsse bis zur Höhe des voraussichtlichen Rechnungsbetrages verlangen. Leistet der Kunde den angeforderten Vorschuss nicht fristgerecht, kann Kreuz den Vertrag fristlos kündigen und die Containergestellung ablehnen.

Gerichtsstand ist für beide Vertragsparteien der Sitz von Kreuz, soweit der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Für andere Kunden ist dieser Gerichtsstand maßgebend, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss aus dem Inland in das Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder der Aufenthaltsort bei Klageerhebung unbekannt ist.

Kundenmeinungen

Breuer Caruso
Breuer Caruso
31/07/2023
Unkompliziert und Reibungsloser Ablauf. Freundliches Personal sowohl am Telefon als auch vor Ort. Nur zu empfehlen! Gerne wieder!
Alkan Sahin
Alkan Sahin
31/07/2023
Liebes Team vom Kreuz Containerdienst, ich möchte meine Begeisterung und Zufriedenheit mit Ihrem Service zum Ausdruck bringen. Die Zusammenarbeit mit Ihnen war absolut vorbildlich! Der Preis, den Sie für den Containerdienst angeboten haben, war äußerst fair und transparent. Es gab keine versteckten Kosten, und ich fühlte mich zu jedem Zeitpunkt gut informiert. Das hat mir das Vertrauen gegeben, dass ich eine kluge Entscheidung getroffen habe. Nicht nur der Preis, sondern auch die Leistung war beeindruckend. Die Lieferung der Containers erfolgte pünktlich und ohne Probleme. Die Qualität der Container war ausgezeichnet, und ich konnte meine Abfälle bequem entsorgen. Aber nicht nur das - das gesamte Team war äußerst hilfsbereit und freundlich. Meine Fragen wurden immer schnell und kompetent beantwortet, und ich fühlte mich jederzeit gut betreut. Insgesamt bin ich mit Ihrem Containerdienst äußerst zufrieden und werde Sie definitiv weiterempfehlen. Vielen Dank für einen großartigen Service! Herzliche Grüße, A.Sahin
M S
M S
28/07/2023
hat alles prima geklappt, pünktlich und reibungslos, herzlichen Dank!
Hortense Klein
Hortense Klein
28/07/2023
Wir waren sehr zufrieden. Online gebucht, pünktlich gebracht und sogar früher nach telefonischer Rücksprache abgeholt. Lediglich die Klappe (trotz Bestellung und Aufpreis) am Container hat gefehlt.
Arslan Bauunternehmung
Arslan Bauunternehmung
03/02/2023
Super Containerservice, auch die Preise sind top. Wir arbeiten nur noch mit KREUZ ! ✅